Neue Grundsteuer

Neue Grundsteuer

Zum 01.01.2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Folglich hat jeder Immobilienbesitzer ab 2025 die Grundsteuer gemäß einer neuen Bemessungsgrundlage zu entrichten. Dies hat zur Folge, dass ca. 36 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden müssen. Die Grundlage für die Neubewertung bilden die Wertverhältnisse vom 01. Januar 2022.

FOLGEN DER GRUNDSTEUERREFORM FÜR IMMOBILIENBESITZER
Vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 werden die für die Bemessungsgrundlage notwendigen Daten über ein elektronisches ELSTER Formular in Form einer Feststellungserklärung vom Finanzamt gesammelt. Dies bedeutet, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft die Feststellungserklärung fristgemäß (01. Juli bis 31. Oktober 2022) bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form (ELSTER Formular) einzureichen hat. Anzugeben sind hier die Wertverhältnisse zum 01.01.2022. Anhand dieser Erklärung ermittelt das Finanzamt den steuerlichen Wert des Grundbesitzes (Grundsteuerwert).

Eigentümer eines privat genutzten, betrieblichen, landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Grundstückes sind gesetzlich verpflichtet am Bewertungsverfahren teilzunehmen.

Link zur Registrierung bei ELSTER

ACHTUNG: Die Registrierung bei ELSTER nimmt einige Zeit in Anspruch. Warten Sie somit nicht zu lange.

HINWEIS FÜR VERMIETER: Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Kosten. Dies bedeutet, Vermieter dürfen die Steuer als Nebenkosten auf Ihre Mieter umlegen.

 

WELCHE HELFENDE HAND KÖNNEN SIE ZUR ABGABE DER ERKLÄRUNG FÜR DEN GRUNDSTEUERWERT HINZUZIEHEN?
Grundsätzlich sind nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) nur Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten (§ 2 StBerG).

Zudem können Grundstücksverwalter die Feststellungserklärung für die Eigentümer abgeben. Der WEG-Verwalter ist hierzu jedoch nur befugt, wenn er auch das Sondereigentum des Eigentümers verwaltet.

Die Hilfestellung durch Familie und Freunde ist selbstverständlich immer zulässig. Diese können die Übertragung der Daten übernehmen und hierfür sogar Ihre eigene ELSTER Zertifizierung nutzen.

WELCHE INFORMATIONEN MÜSSEN IMMOBILIENBESITZER DER FINANZVERWALTUNG AUFGRUND DER NEUEN GRUNDSTEUERREFORM BEREITSTELLEN?
Welche Daten in der Erklärung angegeben werden müssen, ist vom jeweiligen Bundesland, in welchem das Grundstück liegt, abhängig. In den meisten Ländern findet das sog. Bundesmodell Anwendung.

Länder, die sich dem Bundesmodell angeschlossen haben sind: Berlin, Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Bei Grundstücken in den Bundesländern, die das Bundesmodell nicht übernommen haben, gelten die jeweiligen Landesgesetze.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Länderseiten, die wir Ihnen am Ende des Artikels zur Verfügung stellen. Für Wohngrundstücke sind im Wesentlichen folgende Angaben erforderlich:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes

HINWEIS: Bitte verwenden Sie NICHT die Bodenrichtwerte des Bodenrichtwertinformationssystems „BORIS-D“.
Es befinden sich derzeit Portale der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer im Aufbau, deren Adressen an dieser Stelle aufgeführt sind.

BERECHNUNG DER NEUEN GRUNDSTEUER
Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Grundsteuerwert: ermittelt das Finanzamt anhand der Feststellungserklärung
Steuermesszahl: gesetzlich festgelegt
Hebesatz: legt Stadt bzw. Gemeinde fest

Quelle: Bundesfinanzministerium
Neu bei der Berechnung ist, dass der Grundsteuerwert ab 2025 den bisherigen Einheitswert ersetzt.

INFORMATIONEN ZU DEN JEWEILIGEN LANDESGESETZEN
Baden-Württemberg: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu
Bayern: https://www.grundsteuer.bayern.de
Berlin: https://www.berlin.de/grundsteuer/
Brandenburg: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/#
Bremen: https://www.finanzen.bremen.de/steuern/grundsteuerreform-92715
Hamburg: https://www.hamburg.de/fb/grundsteuer/
Hessen: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Mecklenburg-Vorpommern: https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundstück/Grundsteuerreform/
Niedersachsen: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-inniedersachsen-2022-geht-s-los-209732.html
Nordrhein Westfalen: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
Rheinland-Pfalz: https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/
Saarland: https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform.html
Sachsen-Anhalt: https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer/
Sachsen: https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html
Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html
Thüringen: https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer

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